Leistungen
Die E-Auto-Prämie ist viel Geld – aber der Weg dahin ist voller Begriffe wie „zu versteuerndes Einkommen“, BundID und Mindesthaltedauer. Wir übersetzen das in klare Schritte.
Was passiert
Unser Angebot ist kostenlos. Wir informieren, rechnen und prüfen – den Antrag beim BAFA stellst du am Ende selbst und behältst die volle Kontrolle.
Wir rechnen nach der offiziellen Förder-Tabelle. Steht dir nichts zu, sagen wir dir das auch – und warum.
Du bekommst eine persönliche Checkliste. Auf Wunsch schaust du mit uns drüber, ob alles vollständig ist.
12 Monate für den Antrag, 36 Monate Haltedauer: Wir erinnern dich, bevor etwas schiefgeht.
Wie es passiert
Der Antrag im Detail
Ausschließlich online im Förderportal des Bundes: foerderzentrale.gov.de. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Mit einer BundID. Die richtest du mit deinem Personalausweis mit Online-Funktion oder einem ELSTER-Zertifikat ein. Ein Konto nur mit Benutzername und Passwort reicht nicht.
Alternativ kannst du eine andere Person per Vollmacht beauftragen, den Antrag für dich zu stellen. Das BAFA stellt dafür ein eigenes Formular bereit.
Erst nachdem das Auto zugelassen ist – und dann innerhalb von 12 Monaten. Vorher geht es nicht.
Das BAFA prüft deine Angaben und gleicht die Zulassung mit dem Kraftfahrt-Bundesamt ab. Ist alles in Ordnung, bekommst du einen Bescheid. Die Auszahlung erfolgt in der Regel wenige Wochen danach – immer auf dein eigenes Konto.
Das Auto muss mindestens 36 Monate auf dich zugelassen bleiben. Verkaufst du es früher, kann das BAFA die Prämie ganz oder teilweise zurückfordern. Einen vorzeitigen Verkauf musst du melden.
Was das BAFA braucht