Wissenswertes
Die wichtigsten Fragen – kurz und ohne Amtsdeutsch. Grundlage ist die Förderrichtlinie des Bundes vom 19. Mai 2026.
Wer und wie viel
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt:
Pro Person und pro Fahrzeug gibt es die Förderung nur einmal, pro Haushalt höchstens zweimal.
Für reine Elektroautos zwischen 3.000 € und 6.000 € – je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder, desto mehr. Für Plug-in-Hybride jeweils 1.500 € weniger. Die genaue Tabelle findest du im Prämienrechner.
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus deinen zwei letzten Steuerbescheiden – davon der Durchschnitt. Lebst du mit Ehe- oder Lebenspartner*in zusammen, wird deren Durchschnitt dazugerechnet. Die Bescheide dürfen höchstens drei Kalenderjahre alt sein.
Das zu versteuernde Einkommen ist meist deutlich niedriger als das Bruttogehalt, weil zum Beispiel Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen schon abgezogen sind.
Kinder, die in deinem Haushalt leben, für die Anspruch auf Kindergeld besteht und die bei der Erstzulassung des Autos jünger als 18 sind.
Ja, solange das Auto privat ist. Fahrzeuge im Betriebsvermögen werden nicht gefördert.
Welches Auto
Neue Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026:
Nein. Die Richtlinie nennt keine Grenze für den Listenpreis.
Nein. Auch Tageszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen, weil sie schon einmal zugelassen waren.
Ja. Das Auto muss aber mindestens 36 Monate auf dich zugelassen sein. Ein Leasingvertrag über 24 Monate reicht deshalb nicht.
Antrag und Fristen
Erst Auto zulassen, dann online beantragen über foerderzentrale.gov.de mit deiner BundID. Das BAFA prüft und zahlt in der Regel wenige Wochen nach dem Bescheid aus. Mehr dazu unter Leistungen und Ablauf.
Spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung. Das Programm läuft bis Ende 2029 – der Fördertopf ist aber begrenzt, das BAFA kann vorher stoppen.
Dann kann das BAFA die Prämie ganz oder anteilig zurückfordern. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.
Ja, mit einer Vollmacht auf dem Formular des BAFA. Die Auszahlung geht trotzdem immer auf dein Konto.
Drumherum
Nur eingeschränkt. Wurde dasselbe Auto schon anderweitig staatlich gefördert, gibt es keine Bundesprämie. Programme von Ländern oder Kommunen sind nur möglich, wenn sie mit dem Bund abgestimmt sind.
Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.
Als Halter eines E-Autos kannst du jedes Jahr Emissionszertifikate verkaufen. Die Höhe schwankt mit dem Markt – vergleiche die Anbieter.
Quellen: Förderrichtlinie E-Auto vom 19.05.2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3), BAFA, ADAC. Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.