Wissenswertes

Alles zur E-Auto-Prämie 2026.

Die wichtigsten Fragen – kurz und ohne Amtsdeutsch. Grundlage ist die Förderrichtlinie des Bundes vom 19. Mai 2026.

Wer und wie viel

Anspruch

Wer bekommt die Prämie?

Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, deren Haushaltseinkommen unter der Grenze liegt:

  • ohne Kinder: bis 80.000 €
  • mit 1 Kind: bis 85.000 €
  • mit 2 oder mehr Kindern: bis 90.000 €

Pro Person und pro Fahrzeug gibt es die Förderung nur einmal, pro Haushalt höchstens zweimal.

Wie viel Geld gibt es?

Für reine Elektroautos zwischen 3.000 € und 6.000 € – je niedriger das Einkommen und je mehr Kinder, desto mehr. Für Plug-in-Hybride jeweils 1.500 € weniger. Die genaue Tabelle findest du im Prämienrechner.

Wie wird mein Einkommen berechnet?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen aus deinen zwei letzten Steuerbescheiden – davon der Durchschnitt. Lebst du mit Ehe- oder Lebenspartner*in zusammen, wird deren Durchschnitt dazugerechnet. Die Bescheide dürfen höchstens drei Kalenderjahre alt sein.

Das zu versteuernde Einkommen ist meist deutlich niedriger als das Bruttogehalt, weil zum Beispiel Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen schon abgezogen sind.

Wer zählt als Kind?

Kinder, die in deinem Haushalt leben, für die Anspruch auf Kindergeld besteht und die bei der Erstzulassung des Autos jünger als 18 sind.

Ich bin selbstständig – geht das trotzdem?

Ja, solange das Auto privat ist. Fahrzeuge im Betriebsvermögen werden nicht gefördert.

Welches Auto

Fahrzeug

Welche Autos werden gefördert?

Neue Pkw mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2026:

  • reine Elektroautos und Brennstoffzellenautos – bis Ende 2029
  • Plug-in-Hybride und Range Extender mit höchstens 60 g CO₂/km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweite – nur bei Zulassung bis 30.06.2027
Gibt es eine Preisobergrenze?

Nein. Die Richtlinie nennt keine Grenze für den Listenpreis.

Werden Gebrauchtwagen gefördert?

Nein. Auch Tageszulassungen und Vorführwagen sind ausgeschlossen, weil sie schon einmal zugelassen waren.

Gilt das auch für Leasing?

Ja. Das Auto muss aber mindestens 36 Monate auf dich zugelassen sein. Ein Leasingvertrag über 24 Monate reicht deshalb nicht.

Antrag und Fristen

Ablauf

Wie läuft der Antrag ab?

Erst Auto zulassen, dann online beantragen über foerderzentrale.gov.de mit deiner BundID. Das BAFA prüft und zahlt in der Regel wenige Wochen nach dem Bescheid aus. Mehr dazu unter Leistungen und Ablauf.

Bis wann muss ich beantragen?

Spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung. Das Programm läuft bis Ende 2029 – der Fördertopf ist aber begrenzt, das BAFA kann vorher stoppen.

Was, wenn ich das Auto früher verkaufe?

Dann kann das BAFA die Prämie ganz oder anteilig zurückfordern. Die Mindesthaltedauer beträgt 36 Monate.

Kann jemand anderes den Antrag für mich stellen?

Ja, mit einer Vollmacht auf dem Formular des BAFA. Die Auszahlung geht trotzdem immer auf dein Konto.

Drumherum

Weitere Vorteile

Kann ich die Prämie mit anderen Förderungen kombinieren?

Nur eingeschränkt. Wurde dasselbe Auto schon anderweitig staatlich gefördert, gibt es keine Bundesprämie. Programme von Ländern oder Kommunen sind nur möglich, wenn sie mit dem Bund abgestimmt sind.

Muss ich Kfz-Steuer zahlen?

Elektroautos mit Erstzulassung bis Ende 2030 sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035.

Was ist die THG-Quote?

Als Halter eines E-Autos kannst du jedes Jahr Emissionszertifikate verkaufen. Die Höhe schwankt mit dem Markt – vergleiche die Anbieter.

Quellen: Förderrichtlinie E-Auto vom 19.05.2026 (BAnz AT 19.06.2026 B3), BAFA, ADAC. Stand Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.

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